ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Präambel
Vertragspartner ist die BFM Gastro Consulting GmbH & Co. KG (im Folgenden BFM). Die AGB gelten für alle Angebote und Vereinbarungen der BFM. Anderweitige Geschäftsbedingungen sind nicht anwendbar, selbst wenn der Vertragspartner der BFM darauf verweist.
A. Almhütten
Die BFM vermittelt den Kontakt zwischen dem potentiellen Käufer/Besteller und dem Hersteller/Verkäufer der Almhütten. Weitergehende Leistungen und Tätigkeiten werden von ihr nicht geschuldet.
B. Schirme, Stühle, Heizstrahler, Windschutz, Terrassenzubehör
§1
Die Angebote der BFM sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der BFM zustande. Die Auftragsbestätigung ist vom Kunden innerhalb einer Woche ab Zugang vom Kunden gegengezeichnet zurückzusenden. Sollte die gegengezeichnete Auftragsbestätigung nicht fristgerecht bei der BFM eingehen, ist die BFM berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Entsprechendes gilt für nachträgliche Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden.
§2
Die BFM verpflichtet sich, den vom Kunden ausgewählten Kaufgegenstand zu übergeben, weitergehende Leistungen werden nicht geschuldet. Der Kunde hat den Kaufgegenstand nach Zugang unverzüglich auf Mängel und Vollständigkeit hin, eingehend zu überprüfen. Etwaige Mängel oder sonstige Beanstandungen sind der BFM unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche ab Zugang des Kaufgegenstandes schriftlich anzuzeigen, ansonsten sind Gewährleistungsansprüche gegenüber der BFM, außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Sofern der Kunde oder ein von ihm Bevollmächtigter den Übergabetermin nicht wahrnimmt, bzw. die Sache nicht in Empfang nimmt, gilt eine ordnungsgemäße und mängelfreie Übergabe als erfolgt. Sollte die Ware aufgrund eines nicht von der BFM zu vertretenden Grundes nicht geliefert werden können, kann die BFM vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall stehen dem Kunden keine Schadensersatz- oder wie auch immer gearteten Regressansprüche zu. Gleiches gilt, wenn die BFM nach B § 1 zurücktritt, nachdem ihr die Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Woche ab Zugang beim Kunden gegengezeichnet zurückgesendet wurde.
§3
Wurde zwischen den Vertragsparteien der Versand des Kaufgegenstandes durch die BFM vereinbart, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Die BFM nimmt die Auswahl der für den Transport Verantwortlichen mit der gebotenen Sorgfalt vor. Außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ist eine Haftung der BFM für den Fall des Untergangs, der Verschlechterung oder Veränderung nach Gefahrübergang, d.h. mit Übergabe an den Transportführer, ausgeschlossen. Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich. Die BFM haftet nicht im Falle höherer Gewalt oder für Verzögerungen, die dadurch verursacht werden, dass ihr der Kaufgegenstand, gleich aus welchem Grund, nicht überlassen wurde. Wurde der Versand durch die BFM vereinbart und kann die Übergabe an das ausgewählte Versandunternehmen aufgrund einer Ursache, die seitens des Unternehmens bzw. seitens des Kunden liegt, nicht erfolgen, so geht die Gefahr von dem Zeitpunkt an auf den Kunden über, zu dem die BFM ihm gegenüber die Versandbereitschaft des Kaufgegenstandes angezeigt hat. Höhere Gewalt berechtigt den Kunden nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
§4
Erklärt der Kunde die Annahme des Angebots, wird ihm eine Auftragsbestätigung mit Rechnung überlassen. Die Auftragsbestätigung ist vom Kunden innerhalb einer Woche unterschrieben zurückzusenden. Nach Eingang der unterzeichneten Auftrags- bestätigung und der Zahlung des in der Auftragsbestätigung bezifferten Teilbetrags der Rechnungssumme wird die Ware beim Hersteller bestellt. Vom Eingang der Ware wird der Kunde unterrichtet und hat innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, den Rechnungsrestbetrag zu bezahlen. Der Versand der Ware erfolgt nach Eingang des vollständigen Rechnungsbetrags. Wird der in der Auftragsbestätigung bezifferte Betrag nicht fristgerecht bezahlt, kann die BFM vom Vertrag zurücktreten. Dem Kunden stehen in diesem Fall keine Schadensersatz- oder wie auch immer gearteten Regressansprüche zu.
Wurde der Versand durch die BFM vereinbart, so sind die durch den Versand entstehenden Kosten vorab vom Kunden zu tragen. Sofern der Kunde die Versicherung der Versandgegenstände wünscht, hat er dies der BFM rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Für die Zahlung der Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten gilt das Vorgesagte entsprechend. Wenn der Kunde die angelieferte Ware nicht entgegennimmt, hat er die Kosten für den Rückversand und die erneute Versendung zu tragen.
Der Kunde zahlt an die BFM einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10 % des Auftragswerts, wenn der Kunde den Auftrag storniert, bevor die BFM die Ware beim Hersteller bestellt, wenn die Stornierung nach der Bestellung beim Hersteller erfolgt beläuft sich der pauschalierte Schadensersatz auf 20% des Auftragswerts. Sofern die Stornierung erfolgt, nachdem eine vom Kunden gewünschte Sonder- bzw. Einzelanfertigung beim Hersteller in Auftrag gegeben wird, beläuft sich der pauschalierte Schadensersatz auf 30 % des Auftragswerts. Dem Kunden bleibt nach- gelassen, einen nicht entstandenen oder wesentlich geringeren Schaden als die Pauschale nachzuweisen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der BFM werden durch den pauschalierten Schadensersatz nicht ausgeschlossen, wobei der pauschalierte Schadensersatz auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch der BFM angerechnet wird.
Die §§ 273, 320 BGB werden, außer im Falle unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen gegen die BFM abbedungen. Gegenüber Ansprüchen der BFM kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden kann.
§5
Die BFM ist ausschließlich zur Übergabe der Kaufsache und nicht zum Aufbau bzw. der Montage derselben verpflichtet. Insbesondere haftet die BFM nicht für die Bodenbeschaffenheit. Sollte sie auf Kundenwunsch einen Dritten für den Aufbau benennen, gehört dies nicht zu dem von ihr geschuldeten Leistungsumfang, stellt eine reine Gefälligkeit dar und erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sollte der Kunde den Aufbau durch einen Dritten wünschen, kommt zwischen ihm und dem Dritten eine eigenständige Vertragsbeziehung ohne Beteiligung der BFM zustande.
§6
Die Verjährungsfrist für vertragliche Ansprüche des Kunden gegen die BFM beträgt 12 Monate. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Übergabe des Kaufgegenstands. Ansprüche aus vorsätzlichen Pflichtverletzungen unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Vallendar. Auf den Vertrag ist deutsches Recht, unter Ausschluss des CISG anwendbar.
§7
Der Kunde erklärt ausdrücklich sein Einverständnis, dass die BFM dazu berechtigt ist, im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorschriften die ihr vom Kunden erforderlichen Daten elektronisch zu speichern. Beide Seiten verpflichten sich, sämtliche Daten vertraulich zu behandeln und die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
§8
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein bzw. werden, so bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Januar 2023