Informationen zur Überbrückungshilfe III Plus

Erneut wurde die ÜBH III Plus verlängert und kann nun bis zum 31. Dezember 2021 beantragt werden.
In diesem Beitrag möchten wir Sie über die aktuellen Fördermaßnahmen sowie die Erweiterungen der ÜBH III Plus informieren und aufmerksam machen.

Die Überbrückungshilfe III soll Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufliche aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützen. Die Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffene Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche.

Mit Ablauf der Überbrückungshilfe III im Juni 2021 hat die Bundesregierung die Unterstützungsleistungen verlängert und gleichzeitig erweitert. Nun folgt die ÜBH III Plus, welche bis Ende September 2021 beantragt werden kann. Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der erweiterten Leistungen. Die Höchstbeträge der bestehenden Hilfen wurden erweitert und auch eine neue Hilfsleitung für besondere Härtefälle wird geboten.

Was beinhaltet die Überbrückungshilfe III Plus:

  • Restart-Prämie: Wird Personal aus der Kurzarbeit zurückgeholt, neu eingestellt oder die Beschäftigungszahlen anderweitig erhöht, erhalten Unternehmen eine „Restart-Prämie“ als Zuschuss zu der bestehenden Personalkostenpauschale 
  • Direktanträge für Personengesellschaften sind seit April 2021 möglich 
  • Erhöhung der Obergrenzen 
  • Neustarthilfe für Soloselbstständige: Betrifft Unternehmen, die aufgrund fehlender Fixkosten nicht von der ÜBH profitieren 
  • Kirchliche Unternehmen und Start-ups, welche bis 31.10.2020 gegründet wurden, sind antragsberechtigt
  • Veranstaltungs-, Kultur- und Reisewirtschaft erhalten eine Anschubhilfe
  • Antragsteller können in begründeten Fällen einen alternativen Vergleichszeitraum zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 wählen 
  • Eigenkapitalzuschuss bei Umsatzeinbrüchen von mind. 50%
  • Erhöhung der Fixkostenerstattung bis zu 100%

Dank der Förderungsmaßnahmen besteht die Möglichkeit, Ihren Außenbereich zu modernisieren und neu auszustatten.
Wir beschaffen Ihnen alles für die Erweiterung Ihres Außengastronomie Bereiches, von Heizstrahlern, über Bestuhlung bis hin zu Hygienemitteln.

Weiterhin können auch Investitionen für Digitalisierungsprojekte und E-Commerce-Dienstleistungen eingereicht werden.
Diese sind ebenfalls mit bis zu 20.000€ förder- bzw. erstattungsfähig. Nutzen Sie die Chance und öffnen Sie neue Absatzkanäle!

Sie möchten mehr zu diesem Thema erfahren oder haben Rückfragen? Wir stehen Ihnen für ein Beratungsgespräch gerne zur Verfügung.

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